Elektrische Installationen müssen, je nach Gebäudeart und Nutzung, in regelmässigen Abständen durch eine

kontrollberechtigte Fachperson überprüft werden.

 

Diese Sicherheitskontrollen sind ein wichtiges Instrument für die Verhütung von Personen-, und Sachschäden.

 

Sie werden von Ihrem zuständigen Energieversorgungsunternehmen (EVU) mindestens 6 Monate vor Ablauf der 

Kontrollperiode zur Erbringung eines neuen Sicherheitsnachweises (SiNa) aufgefordert.

 

Es ist sehr wichtig, dass Sie sich mit den anfallenden Arbeiten nicht zu lange Zeit lassen. Je nach Zustand Ihrer Elektroinstallationen kann bis zur Ausstellung des Sicherheitsnachweises einige Zeit vergehen. Zuerst müssen Sie eine kontrollberechtigte Fachperson aufbieten, dieser führt die Kontrolle durch und erstellt, falls Anlass dazu besteht, eine Mängelliste mit den nötigen Anpassungen an der Elektroinstallation damit ein Sicherheitsnachweis ausgestellt werden kann.

 

Mit der Mängelliste wenden Sie sich an den Elektroinstallateur Ihres Vertrauens. Dieser beseitigt die festgestellten Mängel und bestätigt dies schriftlich der kontrollberechtigten Fachperson. Dieser wiederum kann nun aufgrund der

Fertigmeldung des Elektroinstallateurs den Sicherheitsnachweis abschliessen oder zuvor nochmals eine Stichprobenkontrolle ansetzen, falls er dies für notwendig erachtet.

 

Den Sicherheitsnachweis senden Sie anschliessend wieder Ihrem Energieversorgungsunternehmen zu.

 

Der gesamte Ablauf ist weiter oben in einem Flussdiagramm nochmals visuell dargestellt.

 

Nähere Informationen zur gesetzlichen Notwendigkeit dieser Sicherheitskontrollen können Sie in den

Niederspannungs-Installationsverordnungen einsehen.

 

Es steht Ihnen frei, welche kontrollberechtigte Fachperson Sie beauftragen wollen. Sollten Sie sich für uns entscheiden oder nähere Informationen zu Ihrer Sicherheitskontrolle haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.